Es soll schon 2025 in Kraft treten: Lauterbachs Herz-Gesetz steht!

Was es für SIE bedeutet ++ Wer die Extra-Vorsorge zahlen soll

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz den Herztod besiegen

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz den Herztod besiegen

Foto: Peter Müller

Dieses Gesetz war dem Bundesgesundheitsminister eine Herzensangelegenheit: Bereits im April stellte Karl Lauterbach (61, SPD) sein „Gesundes-Herz-Gesetz“ exklusiv bei BILD und auf dem großen BILD-Herzgipfel vor. Jetzt hat BILD aus Ministeriumskreisen erfahren: Kanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium haben den Weg schon freigemacht. Spätestens im dritten Quartal 2025 soll das Gesetz in Kraft treten.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Todesursache Nummer eins in Deutschland. Jährlich sterben mehr als 350 000 Menschen. Mit besserer Vorsorge könnte ein Großteil verhindert werden.

Karl Lauterbach im April zu BILD: „Unter idealen Vorbeugebedingungen ließen sich fast 90 Prozent aller Herz-Kreislauf-Erkrankungen vermeiden. Es gibt keine so tödliche Krankheit, wo so viel Tod unnötig ist. Und es ist traurig, dass wir in Deutschland so wenig erreicht haben.“

Was im Entwurf des Herz-Gesetzes (liegt BILD vor) enthalten ist.

Herz-Checks für Erwachsene

Im Alter von 25, 35 und 50 Jahren werden Erwachsene von den Kassen zum Herz-Check eingeladen. Diese können u. a. in den Apotheken durchgeführt werden. Das funktioniert durch einen Gutschein, der der Einladung beiliegt.

Getestet wird vor allem auf Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht oder eine Fettstoffwechselstörung. Außerdem erfasst werden sollen familiäre Risikofaktoren und solche, die den Lebensstil betreffen (Bewegungsmangel, Alkohol, Rauchen).

Aus dem Ministerium heißt es, dass die Rolle der Apotheken damit gestärkt werden soll. Gerade auf dem Land brauche man sie dringend für die Vorsorge.

Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen

Um Fettstoffwechsel-Erkrankungen früh zu erkennen, wird eine Untersuchung im Kindesalter eingeführt. Vermutlich im Rahmen der U9 (ab 5. Geburtstag). Beim Kinderarzt sollen zudem Risikofaktoren durch Fragebögen erfasst werden.

Auch neu: Im Rahmen der J1-Untersuchung (12 bis 14 Jahre) soll über Herz-Risiken wie Rauchen aufgeklärt werden.

Rauchentwöhnung in den Apotheken

Statt alle drei Jahre sollen Raucher künftig jedes Jahr Medikamente zur Rauchentwöhnung erhalten können.

Cholesterin-Senker früher auf Rezept

Hohe Cholesterin-Werte sind einer der Risikofaktoren für Herzinfarkt, Schlaganfall und Co. Sie lassen sich mit Medikamenten (sogenannte Statine) senken. Das Herz-Gesetz sieht vor, dass diese einfacher und früher verschrieben werden können.

Das Ministerium rechnet laut des Entwurfs mit zwei Millionen zusätzlichen Patienten. Lauterbach im April: „Je früher man damit beginnt, desto besser.“

Mehr als 500 Millionen Euro Einsparungen

Die Kosten für die Leistungen des Herz-Gesetzes sollen die Krankenkassen tragen. Dafür sollen laut Entwurf Präventionsleistungen umgeschichtet werden. Denn wie BILD aus Ministeriumskreisen erfuhr, ist man mit den bisherigen Angeboten der Kassen wenig zufrieden. Die Millionen für Präventionskurse wären bei Rauchentwöhnung und Statinen besser angelegt als in Kurse wie „Sushi-Rollen für Anfänger“, heißt es.

Dazu kommt: Laut dem Gesetzentwurf könnten durch die bessere Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen Millionen eingespart werden. 2020 verursachten sie allein bei den Kassen 34 Milliarden Euro Kosten.

Wenn durch das Herz-Gesetz weniger Menschen krank werden, könnte sich die sogenannte Krankenlast schon im ersten Jahr um 0,4 Prozent verringern. Einsparung bei den Kassen: 140 Millionen Euro im Jahr. Vier Jahre nach Inkrafttreten könnten 1,5 Prozent eingespart werden – das wären rund 510 Millionen Euro jährlich.

Neues Gesetz soll Leben retten: So will Lauterbach den Herz-Tod besiegen

Quelle: BILD
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